Aufgaben und Pflichten

Der Notar erfüllt im Kanton Bern eine öffentliche Aufgabe, welche er als Freiberufler wahrnimmt. Die Gebühren sind an die Vorgaben des Regierungsrates des Kantons Bern, welche anhand der Verordnung über die Notariatsgebühren vom 26. April 2006 festgehalten sind, transparent geregelt. Der Notar ist, im Gegensatz zum Richter, ex ante tätig, das bedeutet in der Tradition des lateinischen Notariats, in welchem sich das Bernische Notariat befindet, ein im Voraus tätig werden. Im Voraus tätig werden heisst, dass der Notar grundsätzlich den Klienten vor einem Gerichtsverfahren zu bewahren hat. Der Notar übernimmt die Funktion der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Der Notar untersteht der Urkundspflicht. Er hat dem diesbezüglichen Begehren, der sog. Rogation, der Klientschaft Folge zu leisten. Ausserdem untersteht der Notar der Geheimhaltungspflicht, das heisst er hat über Tatsachen, die ihm von den Beteiligten von Berufes wegen anvertraut worden sind, Stillschweigen zu bewahren. Zusammen mit weiteren Berufspflichten gemäss Notariatsgesetz vom 22.November 2005 kann somit gewährleistet werden, dass der Notar seine Hauptaufgabe, nämlich die Beurkundung von Verträgen des Privatrechts, verbunden mit umfassender Beratung, auf höchstmöglichem Qualitätsniveau im Kanton Bern anbieten kann.

Leistung schafft Vertrauen.

Die Gründe des Gesetzgebers eine öffentliche Beurkundung zu verlangen sind folgende: Gewährleistung der Rechtssicherheit, Schutz vor Übereilung, Darstellung einer sicheren Beweisgrundlage, Vorliegen einer zuverlässigen Grundlage für Registereintragungen und zum Ausdruck bringen des klaren und vollständigen Willens der Beteiligten nach erfolgter rechtlicher Belehrung. Der Notar schützt die Interessen des Klienten sowie den Klienten selbst vor Übervorteilung und kann bei der Ausarbeitung des Vertragswerks auf die Wünsche des Klienten Rücksicht nehmen. Die heutigen Anforderungen wie Kostengünstigkeit, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne.


Gebühren

Unsere Gebühren stützen sich auf die Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) vom 26. April 2006.


Weiterführende Informationen

Gesetze
Bundesrecht
Gesetze Kanton Bern

Gerichte und Behörden
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Handelsregisteramt des Kantons Bern
Grundbuchamt Bern-Mittelland

Rechtsprechung
Bundesgericht
Verwaltungspraxis der Bundesbehörden
Obergericht des Kantons Bern

Verbände
Schweizerischer Notariatsverband
Verband Bernischer Notare

Diverses
Landesindex der Konsumentenpreise
Zentraler Firmenindex
Schweizerisches Handelsamtsblatt