Wo kann man das Bewerbungsformular herunterladen?

Bitte bewerben Sie sich online über unser Kontaktformular. Das Bewerbungsformular finden Sie hier als PDF-Download oder im Bereich Downloads unseres Mieterservice.

Wie bewirbt man sich bzw. was gehört in eine Bewerbung?
In eine Bewerbung gehört das wahrheitsgetreu ausgefüllte Bewerbungsformular und ein aktueller Betreibungsregisterauszug. Zusätzlich kann ein Begleitschrieben, allenfalls mit Foto, beigelegt werden.

Wie wird der Mietvertrag abgeschlossen?
Wir werden Ihnen zwei Mietverträge zukommen lassen, welche Sie unterschrieben an uns zurücksenden. Danach unterzeichnen wir die Mietverträge und senden Ihnen ein Originalmietvertrag wieder zu.

Wie hoch ist die Kaution und kann diese in Raten gezahlt werden?
Die Kaution beträgt in der Regel zwei Bruttomietzinse. Nur in Ausnahmefällen kann die Kaution in Raten beglichen werden.

Wann findet die Schlüsselübergabe statt?
Bei der Wohnungsübergabe, welche am ersten Tag des Mietbeginns bzw. nach Vereinbarung mit der Verwaltung und Vormieter stattfindet.

Gibt es eine Mindestwohndauer?
Die Mindestwohndauer beträgt 12 Monate seit Mietbeginn.

Wie kann ich eine Mietwohnung kündigen und wie sind die Kündigungsfristen?
Den Mietvertrag können Sie durch eine schriftliche Kündigung, welche Sie uns persönlich oder eingeschrieben per Post zukommen lassen, auflösen. Der Mietvertrag kann in der Regel jeweils auf Ende Monat mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Was muss ich bei einer Untermiete beachten?
Damit wir die Untervermietung überprüfen und Ihnen eine Bewilligung ausstellen können, bitten wir Sie, uns so rasch als möglich eine Kopie des Untermietvertrages zwischen Ihnen und Ihrem/ Ihrer Untermieter/-in zuzustellen. Bitte nutzen Sie dafür den Untermietvertrag der Plattform www.mietrecht.ch.

Wann ist die Miete zu zahlen?
Die Miete ist in der Regel auf den 1. Wochentag eines Monats zu begleichen.

Wie ist die Miete zu zahlen?
Bitte zahlen Sie den Mietzins auf das von uns angegebene Mietzinskonto, samt der korrekten auf dem Einzahlungsschein angegebenen Referenznummer, ein.

Richtiges Lüften
Man sollte am Morgen und am Abend die Wohnung für etwa 5 Minuten Querlüften. Wenn man tagsüber zu Hause ist, kann man dies nochmals wiederholen. Dadurch wird die Wohnung effizient gelüftet, was Schimmelbildung verhindern kann und sich nicht stark auf die Heizkosten niederschlägt, wie wenn ein Fenster dauerhaft in einer Kippstellung geöffnet ist. Im Sommer wiederum ist die Kippstellung durchaus angebracht. Weiter sollte bei längerer Abwesenheit kein Fenster in einer Kippstellung geöffnet sein und die Wohnungstemperatur sollte nicht übermässig (unter 20 Grad Celsius) gesenkt werden.

Wie sind die Ruhezeiten?

In der Regel gilt die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr als Nachtruhe. Daneben gilt an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen der Mittag von 12 bis 13 Uhr als Ruhezeit.

Darf ich Tiere in der Wohnung halten und was muss ich beachten, wenn ich Tiere halten möchte?
Falls Sie Tiere halten möchten sollten Sie dies vorgängig mit uns, der Verwaltung und / oder dem Eigentümer besprechen und die Erlaubnis einholen.